Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußerStrG.

Vor einer einvernehmlichen Scheidung, vorausgesetzt sie haben Kinder, bedarf es verpflichtend einer Elternberatungseinheit.
Als Ehe-, Familien- und Lebensberaterin werde ich Ihnen Hilfestellung geben, wie Sie ihr/e Kind/er bestmöglich unterstützen können.
Das Thema Obsorge, Besuchsregelungen und Unterhaltszahlungen werden besprochen. Ich gebe ihnen unterstützende Antworten auf ihre Fragen, sowie Sorgen und Befürchtungen.


>>Link: Elternberatung § 107



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